Teilnahmebedingungen
- Der Kunst- und Kulturwettbewerb wird in zwei Wettbewerbskategorien ausgetragen:
- Songwettbewerb
- Instrumentalwettbewerb
- Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos
- Die Kunst- und Kulturveranstaltung “Farben der Vielfalt” ist eine Veranstaltung, die von Academy Verein für Bildungsberatung e.V. und seinen Kooperationspartnern organisiert wird
- Die Vorausscheidungen werden von Partnervereinen der Academy Verein für Bildungsberatung e.V. durchgeführt
- Der Wettbewerb wird in 2 Phasen unterteilt.
Phase 1: In der Vorausscheidung werden unter den Teilnehmern die Finalisten ermittelt.
An folgenden Regionalorten werden Vorausscheidungen ausgetragen: Berlin, Frankfurt, Hannover, Köln, Stuttgart, München, Düsseldorf
Teilnehmer, die an den Vorausscheidungen aus persönlichen Gründen nicht anwesend sein können, können ihre Werke/Aufführungen über WeTransfer an diese E-Mail info@farbendervielfalt.de (Siehe unten: Dateiformate)
Phase 2: Im Finale treten die Gewinner der Vorausscheidungen gegeneinander an. In jeder Kategorie werden die Gewinner des ersten, zweiten und dritten Platzes ermittelt. - Die Gewinner der Vorausscheidungen sind berechtigt am Finale teilzunehmen.
- Anmeldungen, die nach dem Bewerbungsschluss eingehen werden nicht berücksichtigt.
- Ins Finale kann sich pro Regionalort nur ein Teilnehmer für jede Kategorie qualifizieren.
- Teilnehmer mit besonderen Leistungen können mit Genehmigung der Jury am Finale teilnehmen.
- Ein Teilnehmer kann in mehreren Kategorien antreten.
- Die Teilnehmer für das Gala-Bühnenprogramm werden vom Organisator bestimmt
- Die Finalisten werden auf unserer Webseite veröffentlicht und über weitere Details per E-Mail informiert.
- Altersgruppe der Wettbewerbsteilnehmer: 12-16 Jahre
- Teilnehmer, die am vergangenen Wettbewerb teilgenommen haben und ausgezeichnet wurden (Plätze 1-3), dürfen am diesjährigen nicht teilnehmen.
- Die Teilnahmesprache ist frei wählbar
- Im Anmeldeformular auf der Homepage können Teilnehmer den nächstgelegenen Regionalort auswählen. Die Teilnahmebestätigungen werden nach Bewerbungsschluss zugesandt.
- Die Finalisten werden bei einem Live-Programm auftreten und bewertet. Die Preise werden von der unabhängigen Jury verliehen.
- Die Erstplatzierten in der Kategorie Gesang können am Gesangswettbewerb des Internationalen Sprach- und Kulturfestivals (IFLC) teilnehmen.
Dateiformate
- Videos für die Kategorien dürfen nicht länger als 3 Minuten sein.
- Videos für die Kategorien müssen mit einer mindestens Full-HD-Kamera (1080p) aufgenommen und als MP4-Datei (Videoformat) per WeTransfer gesendet werden
Hinweise für Aufnahmen
- Tonaufnahmen, die in Tonstudios gemacht und mit Software verarbeitet wurden, können nicht ausgewertet und berücksichtigt werden. Aufnahmedauer darf 3 Minuten nicht überschreiten.
- Videos müssen horizontal aufgenommen werden und der ganze Körper muss durchgehend vom Aufnahmegerät erfasst sein
- Videos müssen in einem geschlossenen Raum aufgenommen werden. Falls die Aufnahmen draußen gemacht werden, sollte die Umgebung möglichst geräuschlos sein.
- Bei den Aufnahmen sollte der Hintergrund/die Umgebung aufgeräumt sein
- Die Kamera muss während den Aufnahmen unbedingt festmontiert sein. Sie darf nicht wackeln.
- Hintergrundmusik muss von einem anderen Gerät abgespielt werden. Die Lautstärke der Hintergrundmusik muss der Lautstärke des/der Teilnehmenden angepasst werden
Bewertungskriterien Songwettbewerb
- Der Harmonische Zusammenklang des Stückes mit der Stimme
- Rhythmisch singen
- Intonation (richtige Töne treffen)
- Melodie und Dynamik
- Aussprache
- Mimik, Gestik und Körperhaltung
Bewertungskriterien für Instrumentenspieler
- Im Rhythmus spielen
- Schwierigkeitsgrad des Stückes
- Intonation
- Allgemeine Leistung und Klang
Allgemeine Regeln
- In allen Kategorien des Wettbewerbs müssen ethische Prinzipien/Regeln eingehalten werden. Inhalte die Gewalt, Beleidigung, direktes/offensives Ansprechen bestimmter Personen usw. enthalten, werden mit sofortiger Wirkung disqualifiziert
- In allen Wettbewerbskategorien müssen die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden
- Wettbewerbsteilnehmer müssen sich bei ihren Werken/Aufführungen an die europäischen Datenschutzgesetze halten (EU-DSGVO)