Teilnahmebedingungen
• Der Kunst- und Kulturwettbewerb wird in drei Wettbewerbskategorien ausgetragen:
- Songwettbewerb
- Instrumentalwettbewerb
- Gedichtwettbewerb
• Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
• Die Kunst- und Kulturveranstaltung „Farben der Vielfalt” wird vom Academy Verein für Bildungsberatung e.V. und seinen Kooperationspartnern organisiert.
• Die Vorausscheidungen werden von Partnervereinen des Academy Verein für Bildungsberatung e.V. durchgeführt.
• Der Wettbewerb wird in zwei Phasen unterteilt:
Phase 1: In der Vorausscheidung werden unter den Teilnehmenden die Finalist:innen ermittelt. An folgenden Regionalorten werden Vorausscheidungen ausgetragen: Berlin, Frankfurt, Köln, Dortmund, München, Stuttgart, Hannover, Leipzig.
Phase 2: Im Finale treten die Gewinner der Vorausscheidungen gegeneinander an. In jeder Kategorie werden ein erster, zweiter und dritter Platz ermittelt.
• Altersgruppe der Wettbewerbsteilnehmer: 11-16 Jahre
• Die Gewinner der Vorausscheidungen sind berechtigt, am Finale teilzunehmen.
• Ins Finale kann sich pro Regionalort nur ein:e Teilnehmende für jede Kategorie qualifizieren.
• Teilnehmende mit besonderen Leistungen können mit Einverständnis der Jury am Finale teilnehmen.
• Die Teilnehmenden können in mehreren Kategorien antreten.
• Die Teilnehmenden dürfen nur ein Werk (auch als Medley) vortragen bzw. aufführen. Die maximale Dauer beträgt 4 Minuten. Ein weiteres Stück, ein weiteres Instrument, Lied oder Gedicht ist nicht zulässig. Diese Regelung dient einer klaren und einheitlichen Bewertung durch die Jury.
• Nur beim Instrumentalwettbewerb ist auch eine Teilnahme als Gruppe möglich. Eine Gruppe darf aus maximal vier Personen bestehen. Die Gruppe wird als Einheit bewertet; eine Einzelbewertung der Gruppenmitglieder erfolgt nicht. Im Falle eines Geldpreisgewinns wird das Preisgeld an eine von der Gruppe benannte Person ausgezahlt
• Die Finalist:innen treten bei einem Live-Programm und werden bewertet. Die Preise werden von einer unabhängigen Jury verliehen.
• Die Finalisten werden auf unserer Webseite veröffentlicht und über weitere Details per E-Mail info@farbendervielfalt.de informiert.
• Teilnehmende, die an vergangenen Wettbewerben teilgenommen haben und ausgezeichnet wurden (Plätze 1-3), dürfen am diesjährigen Verfahren nicht teilnehmen.
• Die Teilnahmesprache ist frei wählbar.
• Im Anmeldeformular auf der Homepage können Teilnehmende den nächstgelegenen Ort auswählen. Die Teilnahmebestätigungen werden nach Bewerbungsschluss zugesandt.
• Die Erstplatzierten in der Kategorie Gesang können am Gesangswettbewerb des Internationalen Sprach- und Kulturfestivals (IFLC) teilnehmen (mit Absprache der IFLC-Koordination).
Bewertungskriterien Songwettbewerb
• harmonischer Zusammenklang des Stückes mit der Stimme
• Singen im Rhythmus
• Intonation (richtige Töne treffen)
• Melodie und Dynamik
• Aussprache
• Mimik, Gestik und Körperhaltung
Die Bewertung wird sowohl das Alter als auch die Leistung berücksichtigen.
Bewertungskriterien für Instrumentenspieler:innen
• Spielen im Rhythmus
• Schwierigkeitsgrad des Stückes
• Intonation
• allgemeine Leistung und Klang
Die Bewertung wird sowohl das Alter als auch die Leistung berücksichtigen.
Bewertungskriterien für die Gedicht-Vorlesung
• Auswendig Lernen
• Akzent und Betonung
• Nutzung von Mimik und Gestik
• Pausen
• Nutzung von Atem und Lautstärke
• Aussprache
• Verhältnis zwischen Musik und Sprache
Die Bewertung wird sowohl das Alter als auch die Leistung berücksichtigen.
Allgemeine Regeln
• In allen Kategorien des Wettbewerbs müssen ethische Prinzipien/Regeln eingehalten werden. Inhalte, die Gewalt, Beleidigung, direktes/offensives Ansprechen bestimmter Personen usw. enthalten, werden mit sofortiger Wirkung disqualifiziert.
• Die verwendeten Lied- und Gedichtstexte dürfen in keiner Weise Gewalt, Obszönität und Prostitution verherrlichen.
• In allen Wettbewerbskategorien müssen die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden.
• Wettbewerbsteilnehmende müssen sich bei ihren Werken/Aufführungen an die Europäischen Datenschutzgesetze (EU-DSGVO) halten.











